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ZFU Zulassung |
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Zulassungsbehörde ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln. Die staatlichen Zulassungsverfahren stellen sicher, dass der fachliche und didaktische Standard unserer Fernlehrgänge dem angestrebten Bildungsziel auch tatsächlich entspricht.
Darüber hinaus garantiert das Fernunterrichtsschutzgesetz faire Vertragsbedingungen mit vollem Rücktritts- und Kündigungsrecht sowie gleichbleibenden Studiengebühren. Denn die ZFU prüft auch die Vertragsgestaltung, das Werbeverhalten sowie die Art der Beratung durch die g-j-a.
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